AGB's Decory by Polly

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Dekoration für besondere Anlässe

Mietbedingungen / AGB’s

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Decory by Polly – Dekoverleih
Inh. Nicole Pollok
Talstraße 101
40764 Langenfeld
info@decorybypolly.de

im Folgenden „Vermieterin“ genannt –

und ihren Geschäftspartner/innen

im Folgenden „Mieter“ genannt –

über die Vermietung von Dekorationsartikeln, personalisierter Dekoration sowie über Liefer-, Abhol-, Auf- und Abbauleistungen.

1.2 Diese sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen der Vermieterin und ihren Mietern über die angebotenen Lieferungen und Leistungen geschlossen werden. Sie gelten ebenso für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an die Mieter:innen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform (§ 126 BGB) verlangen, reicht die Übermittlung per E-Mail aus, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Mietgegenstände sind Dekorationsartikel sowie personalisierte Dekoration gemäß individuellem Angebot. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:

2.1.1 Willkommensschilder

2.1.2 Sitzplan-, Tisch- und Menükarten

2.1.3 Stoffbanner

2.1.4 personalisierte Schilder und Druckelemente

2.1.5 sonstige dekorative Eventartikel

2.2 Die Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum der Vermieterin.

2.3 Personalisierte Dekoration wird speziell für den jeweiligen Mieter angefertigt. Diese Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen und gelten als vertragsgemäß geliefert, sofern sie dem freigegebenen Entwurf entsprechen.

2.4 Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich für die im Angebot genannte Veranstaltung und den vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe, Untervermietung oder Zweckentfremdung ist untersagt.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Angebote der Vermieterin sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald:
– der Mieter das Angebot schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt und
– die vereinbarte Anzahlung fristgerecht eingeht.

3.3 Mit Vertragsschluss erkennt der Mieter diese AGB verbindlich an.

3.4 Mieter können über das Kontaktformular auf der Website der Vermieterin eine Anfrage stellen. Anschließend erhält der/die Mieter ein Angebot, das durch schriftliche Erklärung angenommen werden kann. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die schriftliche Bestätigung des Angebotes bei der Vermieterin eingeht. Mit der Anzahlung wird er rechtsverbindlich und die Mietgegenstände sind verbindlich für den Mieter reserviert.

3.5 Angaben der Vermieterin zu Lieferungen oder Leistungen (z. B. Maße, Gewichte, Belastbarkeit, technische Daten) sowie deren Darstellungen (z. B. Zeichnungen, Abbildungen) sind als ungefähre Richtwerte zu verstehen, sofern keine genaue Übereinstimmung für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist. Sie stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern dienen der Beschreibung. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen sowie der Austausch von Bauteilen durch gleichwertige Alternativen sind zulässig, sofern sie die Nutzung für den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

4. Mietdauer

4.1 Der Mietzeitraum beträgt mindestens 2 Tage und maximal 7 Tage, unabhängig von Wochentagen, es sei denn es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.

4.2 Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter/ die Mieterin und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe an die Vermieterin

4.3 Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin möglich.

4.4 Wenn der/ die Mieter/in das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis je angefangener Tage zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des/ der Folgemieters/in aufkommen.

5. Vertragsinhalt / Mieteinheit/ Mietpreise / Sicherheitsgebühr (Kaution)

5.1 Die Angebote der Vermieterin sind bis zum Zeitpunkt der Vertragszusage durch den Mieter unverbindlich. Der Mieter ist im Falle des Vertragsschlusses berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen je Artikel, um maximal 10% zu reduzieren, sofern die gewünschte Reduzierung bis spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Auslieferung schriftlich angezeigt wird.

5.2 Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/ oder unbenutzt zurückgegeben werden.

5.3 Die Mietpreise beinhalten nicht die Kosten für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes zum und vom Veranstaltungsort. Dieser Bring- und Abholservice ist bei Verfügbarkeit für 0,90€ je gefahrener Kilometer (bis 50km, darüber inklusive) und einem vereinbarten Pauschalpreis möglich.

5.4 Der Auf- und Abbau des Mietmobiliars ist nicht im Mietpreis enthalten (nur bei dem Rundum-Sorglos-Paket).

5.5 Die angegebenen Mietpreise richten sich an Gewerbetreibende und Privatpersonen.

5.6 Ein persönliches Gespräch ist im Preis des Rundum-Sorglos Pakets inbegriffen und mit eingerechnet.

5.7 Die Vermieterin behält sich vor, eine Kaution zur Versicherung gegen Verlust und Beschädigung der Mietgegenstände zu erheben. Die Kaution beträgt mindestens 50 € und höchstens 300 €, bzw. das Doppelte des Gesamtleihwerts. Sie ist zwei Wochen vor der Veranstaltung zusammen mit der Begleichung der Restsumme auf das Bankkonto der Vermieterin zu zahlen. Die Kaution wird nach dem Ende der Mietdauer und der Prüfung der Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.9, erstattet.

5.8 (frei)

5.9 Die Vermieterin behält sich das Recht vor, in der Abschlussrechnung nach Abschluss des Auftrags eventuelle Mehrkosten sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatz zu berechnen. Etwaige Mietsicherheiten können mit der Abschlussrechnung verrechnet werden. Die Abschlussrechnung ist sofort und ohne Abzug fällig.

6. Rücktritt vom Mietvertrag und Kündigungsrecht

6.1 Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.

6.2 Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe/Selbstabholung in Anwesenheit der Vermieterin auf erkennbare Mängel zu prüfen. Im Fall des Verzichts auf Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

6.3 Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet aus. Schlägt die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

6.4 Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.

6.5 Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden.
Bei Stornierung nach Vertragsabschluss fallen nachfolgende Stornogebühren an:
– Nach Vertragsabschluss werden 30% des Mietpreises einbehalten
– bis 3 Monate vor Mietbeginn werden 40 % des Mietpreises einbehalten
– bis 1 Monat vor Mietbeginn werden 70% des Mietpreises einbehalten
– bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn werden 100% des Mietpreises einbehalten

Eine Stornierung einzelner Dekorationsartikel ist nicht möglich.

6.6 Ergänzung: Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.7 Eine Umbuchung (z. B. Änderung der Mietdauer bzw. Liefertermins) ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin möglich.

6.8 Bei kurzfristigen Umbuchungen ab 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin fällt einmalig eine Umbuchungspauschale in Höhe von 29,90 € an.
Diese Pauschale deckt bereits entstandenen Planungs- und Vorbereitungsaufwand ab, insbesondere bei bereits gefertigten personalisierten Artikeln oder vorbereiteten Ballon-/Dekoelementen.

Bei besonders aufwendigen personalisierten Anfertigungen kann sich die Umbuchungspauschale im Einzelfall auf bis zu 59,90 € erhöhen, sofern hierfür ein entsprechend höherer Material- oder Arbeitsaufwand entstanden ist. Die Berechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar.

7. Preise/ Zahlungsbedingungen

7.1 Die angegebenen Preise sind Bruttopreise

7.2 Ergänzung: Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.

7.3 Die Anzahlung beträgt 30% des Gesamtpreises bei Vertragszusage.
Die Restzahlung von 70% ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn inkl. vereinbarter Kaution zu leisten.

7.4 Die Mietsicherheit/ Kaution ist bei Selbstabholungen nicht in bar möglich.

7.5 Die Zahlung erfolgt auf das nachstehende Bankkonto:

Nicole Pollok

Bank: Kreissparkasse Köln

IBAN DE29 3705 0299 0381 5702 46

BIC COKSDE33XXX

7.6 Entstehende Mehrkosten bei Mietausfall wird in Rechnung gestellt.

7.7 Die Vermieterin behält sich das Recht vor, in einer Abschlussrechnung nach  Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatz in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Mietsicherheit (Kaution) vorgenommen werden. Sollte die Mietsicherheit nicht ausreichen, so sind die Mehrkosten sofort bzw. bei Überweisung binnen 14 Tagen zusätzlich zu zahlen.

7.8 Die Vermieterin ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.

7.9 Wird der Mietpreis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, ist die Vermieterin berechtigt, die Mietgegenstände wieder an sich zu nehmen. E Der Mieter hat kein Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung der Miete, es sei denn, es besteht ein unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder aus dem Mietvertrag resultierender Gegenanspruch.

8. Selbstabholung, Lieferung/ Abholung sowie Aufbau- und Abbaukosten

8.1 Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person kann die Mietgegenstände an der Anschrift der Vermieterin abholen und zum Veranstaltungsort transportieren. Die Mietobjekte sind ordnungsgemäß verpackt und stehen zur Abholung bereit.

8.2 Die Anlieferung und Abholung beinhalten keinen Auf- und Abbau des Mobiliars.

8.3 Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch die Vermieterin.

8.4 Für die Abholung und Rückgabe werden Termine mit einem Zeitfenster von 30 Minuten eingeräumt. Sollte dieses Zeitfenster überschritten werden, d. h. der Kunde erscheint nicht oder stark verspätet zu dem vereinbarten Termin, behält sich die Vermieterin vor, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 € pro 30 Minuten Verspätung zu erheben.

8.5 Die Vermieterin kann nicht für verspätete Lieferungen in Folge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.

8.6 Der Mieter/ die Mieterin verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

8.7 Der Mieter/ die Mieterin oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als nicht zustellbar, wodurch 100% der Mietkosten zu zahlen sind.

8.8 Kann die Vermieterin die bestellten Mietgegenstände nicht liefern, ist sie berechtigt, diese durch gleichwertige oder höherwertige Artikel zum ursprünglichen Preis zu ersetzen.

8.9 Alle Maßangaben sind Circa Maße, sowie alle Produktfotos Beispielbilder. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter/ die Mieterin zumutbar ist.

8.10 Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert, am Ort der Übergabe transportfähig verpackt bereitstehen. Der Mieter/ die Mieterin trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.

8.11 Der Mieter/ die Mieterin ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. Weiterhin sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen. Die Maße sind im Angebot und auch auf der Website ersichtlich.

8.12 Wird die Anlieferung von der Vermieterin übernommen, so hat diese bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihr die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.

8.13 Wird die Anlieferung von einem Dritten übernommen, so findet der Gefahr Übergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.

9. Sorgfaltspflicht, Prüfungsrichtlinien und Reklamationen

9.1 Der/ die Mieter/in hat die Mietgegenstände während der Mietzeit, ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.

9.2 Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.

9.3 Der/ die Mieter/in verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder jegliche Beschädigung der Mietgegenstände, sind der Vermieterin umgehend mitzuteilen.

9.4 Bei längerer Mietzeit hat der Mieter/ die Mieterin dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.

9.5 Im Fall von besonderer Pflege oder Bedienungsanforderungen, sind die Mietgegenstände gegebenenfalls nach Bedienungsanleitung zu gebrauchen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass die Bedienung der Mietgegenstände ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal erfolgt.

9.6 Die Befestigung von Werbematerial oder Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.

9.7 Mängelanzeigen hat der Mieter bei offenen Mängeln unverzüglich bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu erstatten. Der Mieter hat nachzuweisen, dass er die Mängelanzeige unverzüglich erstattet hat. Wird der mangelhafte Artikel trotzdem vom Mieter/ von der Mieterin verwendet, wird die Miete des Artikels um maximal 50% des Mietpreises gemindert, sofern der Mangel umgehend angezeigt wurde und dem Vermieter das Recht zur Nachbesserung eingeräumt wurde.

9.8 Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig wird. Normale Gebrauchspuren, die auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.

9.9 Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.

9.10 Der Mieter darf Artikel nicht auseinanderbauen um gewisse Dekoration in sein Transportmittel zu befördern. Wenn dies doch geschieht, wird eine Rechnung über die Arbeitsstunde gestellt für den korrekten Wiederaufbau.

10. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten

10.1 Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in selbem Zustand und der selber Anzahl bzw. Umfang, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wird der vereinbarte Rückgabetermin vom Mieter/ der Mieterin nicht eingehalten, steht dem Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung zu. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

10.2 Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den/ die Mieter/in nicht von seinen Sicherungspflichten.

10.3 Besteht der Mietauftrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch die Vermieterin ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist die Vermieterin berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Sie garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zahlung und Schadensfeststellung wird die Vermieterin die/den Mieter/in unverzüglich informieren.

10.4 Der Mieter/ die Mieterin verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurück zu geben soweit die Reinigung nicht im Angebot enthalten ist. Ist die Reinigung im Angebot enthalten, erfolgt diese durch die Vermieterin nach Rückgabe der Mietgegenstände.
Die Reinigung erfolgt stets gemäß den vorgesehenen Reinigungshinweisen der Vermieterin.
Werden Mietgegenstände in einem Zustand zurückgegeben, der über die übliche Nutzung hinausgeht
(z. B. starke Verschmutzungen, Wachsreste, unsachgemäße Reinigung, Beschädigungen),
oder wurden die Reinigungshinweise nicht beachtet,
ist die Vermieterin berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gemäß dieser AGB gesondert zu berechnen.

Für zusätzlichen Reinigungsaufwand werden Personalkosten in Höhe von 40 € pro angefangene 30 Minuten berechnet.

Reinigungshinweise:

Stabkerzenhalter:
Die Stabkerzenhalter dürfen nur mit heißem Wasser gereinigt werden. Es dürfen keine scharfen Gegenstände (z.B. Messer zum Abkratzen von Wachs) oder Schwämme mit rauer Oberfläche für die Reinigung verwendet werden, da sonst Kratzer entstehen können. Weiter sollte von der Benutzung von Reinigern abgesehen werden.
Zylindervasen/ Vasen/ Teelichter:
Geliehene Artikel aus Glas dürfen mit heißem Wasser oder in der Spülmaschine gereinigt werden. Es dürfen keine scharfen Gegenstände (z.B. Messer) für die Reinigung verwendet werden.
Vasen und Teelichter mit Goldrand dürften nicht in die Spülmaschine.

10.5 Textilien müssen nach deren Benutzung der Vermieterin in einem fleckenfreien, wachsfreien und einwandfreien Zustand zurückgegeben werden

10.6 Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht im beschriebenen Zustand, ist Nicole Pollok berechtigt, diesen auf Kosten des Mieters wiederherzustellen. In Fällen extremer Verschmutzung von Textilien, Beschädigung oder Unbrauchbarkeit von jeglichen anderen Leihartikel behält sich die Vermieterin folglich das Recht vor, die zusätzlichen Kosten bis zu einem fünffachen Preis des Entleihwerts dem Mieter/ der Mieterin in Rechnung zu stellen bzw. von der Kaution einzubehalten.

10.7 (frei)

10.8 Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Diese richten sich nach nachfolgenden Sätzen: Mietpreis mal fünf. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 80,00€ je angefangener Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).

11. Haftung des Mieters/ der Mieterin

11.1 Der Mieter/ die Mieterin haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an die Vermieter/in. Er/ sie hat die Vermieterin unverzüglich, über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.

11.2 Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der/ die Mieter/in.

11.3 Auf Verlangen der Vermieterin hat der/ die Mieter/in Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.

11.4 Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen, hat der/die Mieter/in die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten

11.5 Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der/ die Mieter/in mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.

11.6 Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Mieter/ die Mieterin das Wetterrisiko.

11.7 Der Mieter/ die Mieterin ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin Veränderungen an den ihm/ ihr überlassenen Mietgegenständen vorzunehmen. Vorhandene besondere Kennzeichen dürfen vom Mieter/ der Mieterin nicht entfernt werden.

11.8 Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter/ die Mieterin über, sobald diese/r die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Die Vermieterin rät daher, den Mietgegenstand für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

12. Haftung Vermieterin

12.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Vermieterin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Die Vermieterin ist von der Haftung und einem Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden bzw. Mietausfall, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter/ die Mieterin, vorherige Mieter, durch von der Vermieterin oder Mieter/in beauftragte Dritte, durch Fehler und/ oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vermieterin verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung der Vermieterin auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.

12.3 Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/ oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.

12.4 Die Vermieterin haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.

12.5 Zeigt sich bei der Inbetriebnahme der Mietsache oder während der Dauer des Betriebes ein Mangel, den die Vermieterin zu vertreten hat, behält sich die Vermieterin das Recht zur Nachbesserung vor. Kann der Mangel durch den Vermieter nicht behoben werden und macht der Mangel eine Nutzung des Mietgegenstandes unmöglich, so wird die Miete maximal in Höhe des Mietpreises für den mangelhaften Artikel gemindert.

12.6 Die Vermieterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet sie nur wegen der schuldhaften Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten aus dem Vertrag. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

13. Datenschutz

13.1 Die Vermieterin gewährleistet die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten der Mieter:innen werden ausschließlich zur Abwicklung und Bearbeitung der Bestellung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Mieter:innen können ihre mit Vertragsabschluss erteilte Einwilligung zur Speicherung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich oder in Textform widerrufen.

13.2 Ergänzung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zudem nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Vermieterin.

14. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

14.1 Der Mieter/ die Mieterin kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.

14.2 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist, an: Nicole Pollok, info@decorybypolly.de

14.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter/ die Mieterin mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.

14.4 Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen

14.5 Ergänzung: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

15. Schlussbestimmung

15.1 Erfüllungsort ist Langenfeld.

15.2 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Langenfeld, sofern der Mieter/ die Mieterin Kaufmann ist.

15.3 Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

15.4 Die Vermieterin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

Jedes Ereignis erzählt seine eigene Story.

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